Die Schweizerische Zollverwaltung hat beschlossen, ab 1.1.2013 für Ausfuhren aus der Schweiz das EDV-Obligatorium einzuführen. Das grüne Formular ED 11.030 wird ab dann nicht mehr angenommen. Die Ausfuhrdaten müssen dem Zoll elektronisch gemeldet werden. Ebenfalls wird auch beim Import das Formular 11.010 abgeschafft. Auch diese Daten müssen neu elektronisch gemeldet werden. Lediglich vorübergehende Einfuhren wie Freipässe und Veredelungsverkehr werden noch mit Formularen abgewickelt. Mit den Veränderungen durch das neue e-dec Verfahren sollten sich Exporteure und Importeure rechtzeitig auseinandersetzen. weiterlesen »

Kategorie: Export/Import, Fallstudie